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Abfallarten

Abfallart Beispiel Was darf nicht in den Container?
HOLZ A1 - A3
Es handelt sich um unbelastetes Holz, welches verleimt, gestrichen oder
lackiert sein darf. Jedoch nicht mit Holzschutzmitteln oder Imprägnierfarbe bestrichen sein darf!
 

Palettenholz, Sperrholz, Bauholz, Bretter, Regale, Stühle, Möbel, Schränke, Tische, Regale, Holzkisten, etc.

imprägniertes Holz, Außentüren, Außenfenster, Bohlen, Jägerzäune, belastetes Holz mit Teer- oder Bitumenanstrich, Spielplatzholz

HOLZ A4
Es handelt sich um belastetes
und imprägniertes Holz
aus dem Außenbereich.
 
Jägerzäune, Fensterrahmen (außen), Bohlen, Bahnschwellen,
Außentüren, Spielplatzholz, etc.

 

Holz mit Anhaftung
wie Teer- oder Bitumenanstrich
A4 Holz wird als "gefährlicher Abfall" eingestuft und gilt besonders überwachungsbedürftig. Wir erledigen alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten und Sie erhalten die notwendigen Nachweise.
     
GARTENABFÄLLE
Es handelt sich um Abfälle, 
die kompostierbar sind und in 
Garten- oder Parkanlagen anfallen.
Äste, Strauchwerk,
kleine Bäume, kleines Wurzelwerk,
Rasen-, Baum oder 
Heckenschnitt, Laub
Zäune, Blumentöpfe, Plastikkübel
     
BAUSCHUTT
Es handelt sich um einen mineralischen Stoff, der möglichst ohne Verunreinigung sein sollte
Beton, Dachziegel, Mauerwerk, Mörtel, Keramik, Fliesen, Waschbecken, Toiletten Gipsplatten, Ytong-Steine, Holz, Heraklith, Bauabfälle
     
BAUSTELLENABFÄLLE
Es handelt sich um gemischte Abfälle aus Bau-, Umbau- 
oder Abbrucharbeiten (auch als Monofraktion möglich)
Beton, Ziegel, Fliesen, Glas, Kunststoffe, Plastik, Tapete, Teppich, Fenster, Gips-platten, Ytong-Steine, Schrott, Metalle, Unrat und Kehricht, Holzabfälle Farben, Lacke, Öle, Reifen, Autobatterien, Kühlschränke, Feuerlöscher, Asbest, Lebensmittelreste, Styropor
     
DÄMMWOLLE Dämmwolle, Isolierwolle, Steinwolle, Glaswolle alle Abfälle, die keine Dämmwolle sind
     
ASBESTHALTIGE BAUSTOFFE
Es handelt sich um Baustoffe, die asbestbelastet sind
Eternit, Eternitplatten, Welleternit, Eternit Blumenkästen, Fassadenverkleidungen, Asbestzementrohre

 

alle Abfälle die kein Asbest enthalten

Bei der Ver- oder Bearbeitung von Asbest wird krebserregender Faserstaub freigesetzt. Das Material muss daher doppelt verpackt werden. D.h. die erste Verpackung kann eine Baufolie sein, in der die Abfälle eingeschlagen werden (Baufolie anschließend verkleben!). Die eingeschlagenen Abfälle müssen dann in speziell dafür vorgesehene Säcke (BigBags) verpackt werden. Diese können Sie bei uns käuflich erwerben.

 

PAPIER & KARTONAGEN Pappe, Papier, Verpackungen aus Pappe, Papiertüten, Wellpappe, Kataloge, Prospekte, Zeitungen Aktenordner, laminierte Papiere, Abfälle, die nicht aus Papier oder Pappe bestehen.
     
STYROPOR Styropor  
     
SONDERABFÄLLE    
Abfälle, die als `gefährlich´ eingestuft werden, unterliegen besonderen Regelungen. Wir erledigen für Sie alle gesetzlich vorgeschriebenen Formalitäten - Sie erhalten die notwendigen Nachweise und können sich einer ordnungsgemäßen Entsorgung sicher sein.

 

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